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"Pfarrgemeinderat" heißt nun "Rat im Pastoralen Raum"

Mit dem Beschluss des Pfarrgemeinderates wurde das Gremium in den "Rat im Pastoralen Raum" umgewandelt. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Namensänderung, sondern es ergeben sich damit auch weitreichendere Kompetenzen.

Am 01. März 2026 fanden bayernweit die Pfarrgemeinderatswahlen statt. In der Stadtkirche Schweinfurt haben wir die Gemeindeteams gewählt, aus denen jeweils 2 Vertreterinnen bzw. Vertreter in den gemeinsamen Pfarrgemeinderat delegiert wurden. Aus verschiedenen Gremien, Gruppen und Institutionen wurden zusätzlich Personen in den Pfarrgemeinderat berufen. Mittlerweile hat sich der Pfarrgemeinderat schon zu einigen Sitzungen getroffen; dabei wurde unter anderem der Beschluss gefasst, dass der "gemeinsame Pfarrgemeinderat" umgewandelt wird in den „Rat im Pastoralen Raum“.

Der Hintergrund dieser Entscheidung ist folgender: Die Diözese Würzburg ist mittlerweile in 43 sogenannte „Pastorale Räume“ aufgeteilt. Früher gab es nur die einzelnen Pfarreien, die heute „Gemeinden“ heißen. Ab den 2000er Jahren wurden verschiedene Pfarreien zu Pfarreiengemeinschaften zusammengefasst. Im Jahr 2021 wurden schließlich aus unterschiedlichen Pfarreiengemeinschaften die „Pastoralen Räume“ errichtet. Deshalb gibt es in den meisten Pastoralen Räumen drei Ebenen, denen laut Satzung jeweils ein Laiengremien zuzuordnen ist. Es gibt die Ebene der Gemeinden mit den „Gemeindeteams“. Auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaften tagt der „gemeinsame Pfarrgemeinderat“ und das übergeordnete Gremium im Pastoralen Raum ist der „Rat im Pastoralen Raum“. Da es sich bei der Stadtkirche Schweinfurt mit ihren 9 Gemeinden in der Struktur der Diözese Würzburg um einen Pastoralen Raum handelt, ist es nur folgerichtig, dass das Laiengremium auf dieser Ebene nun „Rat im Pastoralen Raum“ heißt. Die Gemeindeteams bleiben weiter bestehen.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht nur um eine Namensänderung. Der „Rat im Pastoralen Raum“ hat gegenüber dem „Pfarrgemeinderat“ auch weitreichendere Kompetenzen; so nimmt er zusammen mit der Koordiationsgruppe und dem Pastoralteam die Leitung im Pastoralen Raum wahr; er berät und beschließt beispielsweise die Haushaltsplanung für den Bereich der Sachkosten im Rahmen des diözesanen Haushaltsprozesses und erhält Einsicht in die gesamte Haushaltsplanung für den Pastoralen Raum.

In der Satzung der Räte in den Pastoralen Räumen im Bistum Würzburg heißt es: „Der Rat im Pastoralen Raum ist das vom Bischof eingesetzte und anerkannte Laiengremium zur Koordinierung des Engagements aller Christinnen/Christen im gemeinsamen Priestertum im Pastoralen Raum und Ausdruck des Selbstverständnisses, dass jede/jeder durch Taufe und Firmung dazu berufen ist, das Evangelium zu verkünden.
Des weiteren hat der Rat im Pastoralen Raum insbesondere folgende Kompetenzen und Aufgaben:

  • Er sieht und analysiert die besonderen Lebenssituationen der Menschen und entwickelt gemeinsam mit ihnen spezifische Angebote und Projekte im gesamten Pastoralen Raum.
  • Er berät und beschließt, welche Themen, für den Pastoralen Raum Relevanz haben und auf dieser Ebene anzusiedeln sind; er greift dabei auch Schwerpunktsetzungen des Diözesanrates auf und fördert den ökumenischen und interreligiösen Dialog.
  • Er berät das Pastoralteam dabei, dem christlichen Glauben neue Ausdrucksformen zu geben und innovative, kreative Angebote zu initiieren, insbesondere für Menschen, die spirituell auf der Suche sind und sich von herkömmlichen Angeboten nicht angesprochen fühlen.
  • Er berät und unterstützt das Pastoralteam in allen wesentlichen Feldern der Pastoral (Gemeindeaufbau, Verkündigung/Katechese, Liturgie, Caritas), erarbeitet gemeinsam mit ihm die Zielsetzung und Konzeption pastoraler Schwerpunkte und überprüft deren Umsetzung.
  • Er berät und beschließt die Haushaltsplanung für den Bereich der Sachkosten im Rahmen des diözesanen Haushaltsprozesses. Er erhält Einsicht in die gesamte Haushaltsplanung für den Pastoralen Raum. Er wird informiert über die Mittelverwendung am Ende des Haushaltsjahres sowie informiert und angehört bei Änderungen während des Haushaltsjahres.
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