Was ist das eigentlich?
Die Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und bilden einen gemeindlichen kirchlichen Steuerverband. Die Kirchenverwaltung ist das Organ dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt diese nach außen.
Die Kirchenstiftung trägt vor allem die in ihrer Kirchengemeinde rechtlichen Beziehungen und dient mit ihrem Vermögen wie dessen Ertrag den ortskirchlichen Bedürfnissen. Organ der Kirchenstiftung ist ebenfalls die Kirchenverwaltung.
Zu Ihren Aufgaben gehören im Einzelnen u.a.:
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort (u.a. für Jugendarbeit, Erwachsenenbildung)
- Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen
- Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
- Verantwortung für den Gebäudebestand
- Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen
Die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich. Das Gremium ist auf 6 Jahre gewählt.
Es ist jährlich ein Haushaltsplan zu erstellen. Innerhalb von 3 Monaten nach dem Abschluss des Rechnungsjahres (= Kalenderjahr) ist über Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen.
Die Kirchenverwaltung (KV) besteht aus dem Pfarrer als Vorstand und sechs gewählten sowie max. zwei berufenen Mitgliedern.
An den KV-Sitzungen nehmen noch ein Vertreter des Pfarrgemeinderates und der Verwaltungsleiter der Stadtpfarrei Heilig Geist teil.
Kirchenverwaltung der Gemeinde St. Peter und Paul, Schweinfurt für die Wahlperiode 2019 – 2024
- Pfarrer Joachim Morgenroth, Kirchenverwaltungsvorstand >>>
- Dr. Oskar Zwirlein, Kirchenpfleger >>>
- Michael Bartenstein >>>
- Rainer Geißler >>>
- Kerstin Katzenberger >>>
- Matthias Schmitt >>>
- Thomas Schnepf >>>
- Angelika Schwaab >>>
- Petra Zinser >>>
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- Beratende Mitglieder:
- Heinz Jelitto, Vertreter des Pfarrgemeinderates und des Gemeindeteams