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casaVielfalt   Gemeindefest St. Anton

Gemeinde St. Anton

Personen und Ansprechpartner

Das Leitungsteam, welches die Aktivitäten koordiniert und die Geschäfte der Gemeinde organisiert, besteht aus

  • Eileen Herterich, Gemeindebüro
  • Hans-Georg Mager, Diakon mit Zivilberuf
  • Monika Neubert
  • Monika Seibold, Mitglied des Pfarrgemeinderats der Pfarrei Heilig Geist
  • Joachim Werb, Diakon und Gemeindeleiter

Innerhalb der Pfarrei Heilig Geist kümmert sich das Gemeindeteam gemeinsam mit dem Gemeindeleiter Diakon Joachim Werb um die Aufgaben der Gemeinde St. Anton. Jedes Teammitglied bearbeitet seinen Aufgabenbereich selbstverantwortlich.

Das Team besteht aus:

  • Ingrid Baumann, Liturgie
  • Gisela Büttner, Gemeindeleben
  • Eileen Herterich, Gemeindesekretärin
  • Hans-Georg Mager, Diakon mit Zivilberuf
  • Monika Neubert
  • Franz-Josef Schmitt, Gartenfest und Sicherheitsbeauftragter
  • Monika Seibold, Vertreterin im Pfarrgemeinderat der Pfarrei Heilig Geist
  • Karl-Heinz Seibold, Mesner und Gemeindeleben, Vertreter im Pfarrgemeinderat der Pfarrei Heilig Geist
  • Angelika Stockinger, Ökumene
  • Gabriele Treutlein, liturgische Sonderformen, Vernetzung, Friedhofskaffe
  • Joachim Werb, Diakon und Gemeindeleiter
  • Michaela Wollner-Seufert,Gemeindeleben

Die Treffen sind öffentlich, alle  Interessierten sind dazu eingeladen!

Eine Kirchenverwaltung (KV) ist das rechtliche Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde und Kirchenstiftung. Zu jeder Gemeinde gehört eine Kirchenstiftung, welche das Vermögen – in der Regel Grundstücke und kirchliche Gebäude - besitzt. 
Ihr gehören der jeweilige Pfarrer und 6 gewählte Mitglieder an. Die letzte Wahl fand im November 2024 statt. Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre.

Die Kichenverwaltung von St. Anton besteht aus:

Die aktuelle Wahlperiode geht bis 2030.

Die wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung sind:

  • Finanzverwaltung einer Pfarrei
  • Einnahme von Spenden, Kirchgeld und Zuschüsse
  • Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienste, Seelsorge und Verwaltung
  • Unterhalt der kirchlichen Gebäude
  • Betreiben der Kindergärten
  • Kontaktstelle zum Bischöflichen Ordinariat, welchem auch die Stiftungsaufsicht obliegt.